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Unter Personen, die privat krankenversichert sind, und solchen, die es werden wollen, macht ein neuer Begriff die Runde: Basistarif. Dieser ist gesetzlich zum ersten Januar 2009 eingeführt worden, und das aus guten Gründen. Jeder kennt die Werbung der privaten Krankenversicherungen (PKV), in denen die im Vergleich zu den gesetzlichen Versicherungen äußerst niedrigen Beitragssätze beworben werden. Da wäre ja dumm, wer die Chance zur privaten Versicherung nicht nutzen würde - könnte man meinen. Tatsächlich ist diese Chance ein Privileg, das nach wie vor nur vergleichsweise wenigen Personen zugestanden wird, nämlich Selbstständigen, Freiberuflern oder Angestellten mit einem überdurchschnittlich hohen Einkommen. Das Verhältnis von Preis und Leistung ist in der Regel überraschend gut. (Ein PKV Vergleich zeigt allerdings, dass es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen gibt.) Und wirklich sind auch absolut betrachtet die zu zahlenden Beiträge anfangs gering. Je nach Schadenquote steigen die Beiträge auch in der PKV. Wenn die private Krankenversicherung für das Mitglied schließlich unattraktiv geworden ist, so dass die früheren Einsparungen allmählich wieder aufgefressen werden, möchte manch einer gerne in einen günstigeren Tarif wechseln. Es ist verständlich, dass das nicht immer im Interesse der Versicherungsgesellschaft liegt, so dass ein entsprechender Antrag nicht immer erfolgreich war. Und genau da greift nun die neue gesetzliche Regelung. Seit ihrem In-Kraft-Treten muss jede PKV, außer dem Standardtarif für Rentner, jetzt auch einen Basistarif anbieten, der die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen abbildet und der nicht teurer sein darf als der Höchstbeitrag für gesetzlich Versicherte. Und jedes Mitglied der PKV hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, bis zum 30.06.2009 in den Basistarif einer anderen PKV wechseln zu können, mit dem Recht einen Teil der Altersrückstellungen in die neue Krankenversicherung mitzunehmen. Die Versicherten wird's freuen. Ein weiterer Vorteil ist auch die neue Flexibilität in der PKV, die es erlaubt immer in günstigen Tarifen versichert zu bleiben, mit der Option im Alter auch noch durch den Wechsel in den Standardtarif für Rentner die Beiträge durch Anrechnung der vollen Altersrückstellungen weiter zu senken. Die Versicherungsunternehmen wird das weniger erfreuen - wenn man einmal davon absieht, dass ihnen die neue Regelung mehr Kunden bescheren dürfte.
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